"Kung Fu Panda 3": Star Wars meets Kung Fu Panda im neuen Trailer
Ja, mit Po hat DreamWorks Animation ein außerordentlich starkes Pferd im Stall. Immerhin brachten es Kung Fu Panda und Kung Fu Panda 2 jeweils auf über 600 Mio. US-Dollar, womit die beiden Animationsfilme zu den erfolgreichsten der letzten Jahre zählen. Wie auch bei Drachenzähmen leicht gemacht hat man aber schon vorab, vor einigen Jahren, Kung Fu Panda 3 geplant, der am 17. März 2016 in die Kinos kommen wird. Einen neuen Vorgeschmack darauf bietet jetzt ein neuer Trailer mit dem Titel A Father Rises, der ganz bewusst auf Star Wars und das Comeback des Kult-Franchises anspielt.
Inhalt: Nach der überraschenden Rückkehr von Pos verloren geglaubtem Vater macht sich das wiedervereinte Duo auf den Weg in ein geheimes Panda-Paradies, wo sie jede Menge lustige neue Pandas kennenlernen. Der Spaß hat jedoch ein Ende, als der übermächtige Bösewicht Kai in China einen Kung Fu Meister nach dem anderen bezwingt und Po vor eine schier unlösbare Aufgabe stellt: er muss aus einem Dorf voller lebenslustiger, schwerfälliger Pandas ultimative Kung Fu Panda-Kämpfer machen!
Kommentare
Um einen Kommentar verfassen zu können müssen Sie sich einloggen. Sollten Sie noch keinen DVD-Forum.at Account haben, registrieren Sie sich bitte hier.
Weitere Diskussionen zu diesem und vielen anderen Themen findest du im Forum von DVD-Forum.at.
Rechtliche Hinweise:
Die in den Kommentaren geäußerten Meinungen geben ausschließlich die Ansichten der User wieder, von denen sie gepostet wurden. Diese müssen sich nicht mit der Meinung der Redaktion von DVD-Forum.at sowie deren Partnern decken. Wir behalten uns vor, Kommentare die gegen unsere Nutzungsbedingungen oder gegen straf- oder zivilrechtliche Normen verstoßen bzw. dem Ansehen von DVD-Forum.at schaden können auch ohne Angabe von Gründen zu löschen. Gegen diese Schritte können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Bei wiederholten Verstößen ist mit einem Ausschluss aus unserer Community zu rechnen, weiters behält sich DVD-Forum.at bei schwerwiegenden Verstößen wie strafrechtlich relevanten Tatbeständen vor Anzeige zu erstatten und/oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.