Indizierungen und Beschlagnahmungen vom August 2011
Im Folgenden findet ihr alle Indizierungen und Beschlagnahmungen sowie die Listenstreichungen und Folgeindizierungen des vergangenen Monats aus den Bereichen Film und Videospiel. Diesen Monat finden sich einige interessante Titel in der Liste. So wurde die geschnittene britische Fassung von "A Serbian Film" direkt auf Liste B indiziert. Gestrichen wurden neben den bereits bekannten "Total Recall" auch der Actionfilm "Red Scorpion" mit Dolph Lundgren und das Kult-Videospiel "Doom" sowie sein Nachfolger "Doom II".
Zum besseren Verständnis der Informationen hier einige Begriffsdefinitionen:
Indizierung:
Wurde ein Antrag auf Indizierung gestellt, sichtet die BPJM das eingereichte Medium und stellt fest, ob es wirklich als jugendgefährdend eingestuft werden muss. Dabei werden zwei Kategorien unterschieden:
Liste A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt
Liste B: Medien mit schwer jugendgefährdendem, laut Ansicht der BPJM auch strafrechtlich relevantem Inhalt. Diese Medien werden automatisch an ein zuständiges Amtsgericht weitergeleitet um die Relevanz gemäß §131 StGb zu überprüfen und das Medium ggf. zu beschlagnahmen. Bereits beschlagnahmte Filme, die in weiteren Versionen der Vollständigkeit halber in die Liste eingetragen werden, werden automatisch auf Liste B gesetzt.
Indizierte Medien dürfen in Deutschland nicht mehr öffentlich angeboten, an nachweislich volljährige Personen allerdings verkauft werden.
Beschlagnahmung:
Wenn das zuständige Amtsgericht beschließt, dass ein Medium tatsächlich gegen einen der relevanten Paragraphen des StGb verstößt, so wird es beschlagnahmt. Es ist verboten, beschlagnahmte Medien öffentlich anzubieten und selbst an volljährige Personen zu verkaufen. Der Besitz ist mit Ausnahme eines nach §184b beschlagnahmten Films nicht verboten.
Relevante Paragraphen: §131 StGb (Gewaltverherrlichung), §184a StGb (Pornographie), §184b StGb (Kinderpornographie)
Listenstreichungen:
Entweder auf Antrag des Rechteinhabers oder nach Ablauf einer Frist von 25 Jahren wird ein Medium, sofern nach aktuellen Maßstäben keine Gründe für eine Indizierung mehr vorliegen, nach erneuter Sichtung der BPJM wieder aus der Liste gestrichen. Die beiden Möglichkeiten zur Listenstreichung werden von der BPJM wie folgt kommuniziert:
§ 18 Abs. 7 JuSchG: Gestrichen nach Ablauf der Frist von 25 Jahren.
§ 23 Abs. 4 JuSchG: Nach Antrag vorzeitig gestrichen.
Folgeindizierungen:
Wenn laut Meinung der BPJM auch nach Ablauf der Frist noch Gründe für eine Indizierung vorliegen wird das Medium folgeindiziert. Bei den hier genannten Filmen handelt es sich um Titel, die bereits vor einiger Zeit indiziert wurden, aber noch nicht in Liste A oder B eingetragen wurden. Eine Listeneinteilung wird bei diesen Titeln ebenfalls vorgenommen.
Nun zur Liste der Indizierungen, Beschlagnahmungen, Listenstreichungen und Folgeindizierungen des Monats August 2011:
Indizierungen
Videofilme/DVDs
A Serbian Film
britische Fassung
DVD
Revolver Entertainment, London/GB
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Liste B
Asphaltkannibalen
DVD
Herstellung/Vertrieb unbekannt
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Liste A
Freitag der 13.
DVD
Warner Home Video, Hamburg
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Liste A
Halloween II
US-Version
Regie: John Carpenter
DVD
Universal Studios, Universal City/USA
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Liste B
Mandingo
DVD
Legend Films, San Diego/USA
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Liste A
Der unbezwingbare Super Chan
Limitierte Edition
DVD
Herstellung/Vertrieb unbekannt
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Liste B
Computerspiele
Unreal Tournament III
PC DVD-ROM, US-Version
Epic Games Inc., Cary/USA
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Liste A
Folgeindizierungen gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 3 JuSchG
Videofilme
Commander Rainbow
All Video, Anschrift unbekannt
(Label: Geiselgasteig)
folgeindiziert:
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Liste A
Dirty Harriet - Allein gegen Gewalt und Verbrechen
Lightning Video, Anschrift unbekannt
folgeindiziert:
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Liste A
Inferno Thunderbolt
Gloria Video, Anschrift unbekannt
folgeindiziert:
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Liste A
Der Linkshänder
USA Video, Anschrift unbekannt
folgeindiziert:
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Liste A
Die Solo-Kampfmaschine
VPS, Nachfolger: VPS Film Entertainment GmbH, München (nicht mehr Rechteinhaber)
folgeindiziert:
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Liste A
Todesbrigade
USA Video, Anschrift unbekannt
folgeindiziert:
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Liste A
Listenstreichungen Listenstreichung gemäß § 18 Abs. 7 JuSchG
Videofilme
Aci Zafer
Türkhan Video, Anschrift unbekannt
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
American Nightmare
Rainbow Distribution Services, Frankfurt (Label: Media Entertainment)
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Helltrain
Starlight Video, Buchum (Label: Highlight)
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Ich bin ein Callgirl
UFA-ATB, München
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Intikam (türk.)
Birtan Video, Anschrift unbekannt
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Kabadayi (türk.)
Inter Video, Anschrift unbekannt
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Kin Ping Meh - Chinesischer Libesreigen - Die sechs Frauen des Ching
Neue Atlas Medien, Duisburg (Label: Monte Video)
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Kommando Kobra
VMP, München
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Sexteen
CMV Audiovision, Anschrift unbekannt
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Stärker als stählerne Ketten
All Video, Essen (Label: Pacific Video)
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Tarkan-Viking Kani (türk.)
IMWA Video, Frankfurt
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
The Protector
Warner Home, Hamburg
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Vollendung des Liebestechnik
Polyband, München (Label: Toppic)
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Von Haut zu Haut
Polyband, München (Label: Toppic)
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Wang Yu, der Karatebomber
Polyband, München (Label: Toppic)
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Zeig mir wie man's macht
Neue Atlas Medien, Duisburg (Label: Monte Video)
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Computerspiele
Theatre Europe
PSS-Software, Coventry/GB
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Listenstreichung gemäß § 23 Abs. 4 JuSchG
Videofilme/DVDs
Red Scorpion
UFA Universum, München
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Total Recall
UFA - Universum Film GmbH, München
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Computerspiele
Doom
ID Software, Mesquite/USA
CVD, Karlsruhe
Pearl Agency, Buggingen
Cachet Soft, Sittingbourne/GB
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Doom II - Hell on Earth
(deutsche Fassung)
CDS, Karlsruhe
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Listenstreichung gemäß § 24 Abs. 2 i.V.m. §21 Abs. 5 Nr. 2 JuSchG
Videofilme/DVDs
The Protector (engl.)
Eurasia Investments Ltd., Anschrift unbekannt
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Total Recall
(amerikanische Fassung)
Live ENtertainment Inc., Van Nuys/USA
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Total Recall
Kinowelt Home Entertainment, Leipzig
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Computerspiele
Doom II
Xbox
Activision Deutschland GmbH, Burglengenfeld
Activision Corporated Headquarters, Santa Monica/USA
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Ultimate Doom
Xbox
Activision Deutschland GmbH, Burglengenfeld
Activision Corporated Headquarters, Santa Monica/USA
BAnz. Nr. 131 vom 31.08.2011
Quelle: BPJM
Kommentare
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Unglaublich Doom 1 und 2, dürfen jetzt Legal erscheinen in Deutschland.
Keine Ahnung - aber wir haben uns aus Gründen der Übersichtlichkeit und Relevanz dazu entschieden, die Pornos in unserer Liste wegzulassen. Das waren in dem Monat aber wirklich eine Menge...
Das lustigste is ja die Cut Version von A Serbian Film Liste B :-)
Aber da fehlt ne menge in der Liste . Das doppelte machen Pornos von Videorama aus alle Liste (A) . Warum eigentlich extra Indiziert ? Einfach nur weil die langweile hatten oder wie ? ;)
Stimmt, hab mich verlesen. ;) Nein, ist das Original aus 1980.
Handelt sich nicht um Folgeindizierung, ist einfach eine Indizierung.
Ist hier das Remake von Freitag der 13. gemeint?
Sooo brutal, das der jetzt auf Liste A stehen muß, Achsel zucken.
Geht nicht ganz aus dem Bericht vor.
Die Folgeindizierung von Freitag der 13. ist bitter - der Film gehört endlich runter vom Index und ab 16 freigegeben...
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