Monika Bittl, die Drehbuchautorin der Serie “Pumuckls neue Abenteuer“ hatte bereits im Jahre 2000 einen Vertrag mit dem bayerischen Rundfunk abgeschlossen, welcher besagt, dass der BR die Nutzungsrechte bis ins Jahr 2012 hatte. Der BR jedoch hat noch einen gültigen Vertrag von 1995, welcher besagt, dass der Sender die Folgen noch weiterhin wiederholen darf.
Im April 2019 hat der BR die Folge “Pumuckls neues Heim“ gleich zwei Mal wiederholt. In den Augen Bittls hatte der Sender gar kein Recht dazu. Der BR bekam aber vom Oberlandesgericht München Recht.
Das Gericht hofft nun, dass sich beide Parteien außergerichtlich einigen werden. Ansonsten wird ab 26.November ein Verkündungstermin anstehen.
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Bei der Artikelüberschrift dachte ich erst, er hätte eine Person zu viel gezwickt.