
8. April 2025 – Auch in diesem Jahr gilt an Karfreitag in Deutschland wieder das Feiertagsgesetz, das bestimmte Filme von der Leinwand und dem TV-Bildschirm verbannt. Der Grund: Der Tag zählt zu den sogenannten „stillen Feiertagen“, an denen Veranstaltungen mit zu viel Action, Witz oder Krawall nicht erlaubt sind.
Was viele nicht wissen: Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) bewertet Filme danach, ob sie dem ernsten Charakter des Tages entsprechen – oder eben nicht. Und wenn nicht, heißt es: „nicht feiertagsfrei“. Dann dürfen diese Werke nicht öffentlich aufgeführt werden, weder im Kino noch bei öffentlichen Events.
Diese Klassiker stehen heute auf dem Index:
-
Das Leben des Brian – wegen religiöser Satire
-
Pulp Fiction, Terminator, Rambo – zu viel Gewalt
-
Dirty Dancing – zu erotisch und unterhaltend
-
Blues Brothers – zu laut, zu wild
-
Hangover – Party, Alkohol, Chaos pur
Wichtig: Zu Hause darf natürlich jeder selbst entscheiden, was läuft – das Verbot gilt nur für öffentliche Vorführungen.
Ob man das für überholt hält oder respektvoll findet – die Diskussion flammt jedes Jahr aufs Neue auf. Bis dahin bleibt der Karfreitag ein Tag, an dem „Nobody puts Baby in a corner“, aber eben nicht im Kino.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar