Erneute Lootboxen-Niederlage für Sony und EA

Ein österreichisches Landesgericht hat vor einiger Zeit Lootboxen in Spielen als illegales Glücksspiel eingestuft, der klagende „FIFA“-Spieler erhielt mehrere tausend Euro zurück. Jetzt wurde das Urteil auch in zweiter Instanz bestätigt.

Dazu sagt Richard Eibl, Geschäftsführer von Padronus, den Geldgebern für das Verfahren, dass sich erstinstanzliche Gerichte an dem Urteil der höherinstanzlichen orientieren. Die Signalwirkung dieses Urteil in Hinblick auf Lootboxen ist prägend, vor allem im deutschsprachigen Raum. Er rechnet generell mit einem Aus von Lootboxen in Österreich. Die Chancen von Sony und Electronic Arts, bei der nächsten und zugleich höchsten Instanz, dem Obersten Gerichtshof, ein anderes Urteil zu erhalten, stuft er für sehr gering ein.

Electronic Arts sieht das freilich anders und bezeichnet das Urteil als „verfehlt“. Weiters betont der Publisher, den Gang zur nächst höheren Instanz nicht gehen zu wollen und zeigt sich zuversichtlich, dass ihre Spiele alle gesetzlichen Bestimmungen einhalten – auch was das Glücksspielgesetz angehe.

Welche Auswirkungen das Ganze auf den Release von „EA Sports FC 24“ hat, ist noch nicht absehbar. Fix dagegen ist bereits die Einstufung der USK, die dem Titel eine Freigabe ab 12 Jahren erteilt. Als Grund gibt man unter anderem In-Game-Käufe an.

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