Indizierungen und Beschlagnahmungen vom Mai 2012
Im Folgenden findet ihr alle Indizierungen und Beschlagnahmungen sowie die Listenstreichungen und Folgeindizierungen des vergangenen Monats aus den Bereichen Film und Videospiel. Im Mai 2012 wurden nur zwei Filme neu indiziert. Der Action-Thriller "Hooligans 2 - Stand Your Ground", der in Deutschland in seiner ungeschnittenen Fassung mit Spio/JK-Freigabe veröffentlicht wurde, landete auf Liste A. Die bis dato nur in österreich erschienene Horror-Parodie "Isle of the Damned" schaffte es sogar auf Liste B. Unter den Listenstreichungen des Monats finden sich "Ravenous - friss oder stirb", "Night Train to Terror" und "Nur Tote überleben".
Zum besseren Verständnis der Informationen hier einige Begriffsdefinitionen:
Indizierung:
Wurde ein Antrag auf Indizierung gestellt, sichtet die BPJM das eingereichte Medium und stellt fest, ob es wirklich als jugendgefährdend eingestuft werden muss. Dabei werden zwei Kategorien unterschieden:
Liste A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt
Liste B: Medien mit schwer jugendgefährdendem, laut Ansicht der BPJM auch strafrechtlich relevantem Inhalt. Diese Medien werden automatisch an ein zuständiges Amtsgericht weitergeleitet um die Relevanz gemäß §131 StGb zu überprüfen und das Medium ggf. zu beschlagnahmen. Bereits beschlagnahmte Filme, die in weiteren Versionen der Vollständigkeit halber in die Liste eingetragen werden, werden automatisch auf Liste B gesetzt.
Indizierte Medien dürfen in Deutschland nicht mehr öffentlich angeboten, an nachweislich volljährige Personen allerdings verkauft werden.
Außerdem gibt es die Möglichkeit einer "Bitzindizierung" nach §23 Abs. 5 Jusch. Wenn zu erwarten ist, dass ein Trägermedium, bei dem eine Indizierung zu erwarten ist, in sehr großer Stückzahl in Umlauf gebracht wird, kann bereits vor der Veröffentlichung in einem vereinfachten Vergahren eine Indizierung angeordnet werden. Die BPJM hat daraufhin einen Monat (im Falle einer Verlängerung dieser Frist zwei Monate) eine tatsächliche Entscheidung über das Medium zu treffen.
Beschlagnahmung:
Wenn das zuständige Amtsgericht beschließt, dass ein Medium tatsächlich gegen einen der relevanten Paragraphen des StGb verstößt, so wird es beschlagnahmt. Es ist verboten, beschlagnahmte Medien öffentlich anzubieten und selbst an volljährige Personen zu verkaufen. Der Besitz ist mit Ausnahme eines nach §184b beschlagnahmten Films nicht verboten.
Relevante Paragraphen: §131 StGb (Gewaltverherrlichung), §184a StGb (Pornographie), §184b StGb (Kinderpornographie)
Listenstreichungen:
Entweder auf Antrag des Rechteinhabers oder nach Ablauf einer Frist von 25 Jahren wird ein Medium, sofern nach aktuellen Maßstäben keine Gründe für eine Indizierung mehr vorliegen, nach erneuter Sichtung der BPJM wieder aus der Liste gestrichen. Die beiden Möglichkeiten zur Listenstreichung werden von der BPJM wie folgt kommuniziert:
§ 18 Abs. 7 JuSchG: Gestrichen nach Ablauf der Frist von 25 Jahren.
§ 23 Abs. 4 JuSchG: Nach Antrag vorzeitig gestrichen.
Folgeindizierungen:
Wenn laut Meinung der BPJM auch nach Ablauf der Frist noch Gründe für eine Indizierung vorliegen wird das Medium folgeindiziert. Bei den hier genannten Filmen handelt es sich um Titel, die bereits vor einiger Zeit indiziert wurden, aber noch nicht in Liste A oder B eingetragen wurden. Eine Listeneinteilung wird bei diesen Titeln ebenfalls vorgenommen.
Nun zur Liste der Indizierungen, Beschlagnahmungen, Listenstreichungen und Folgeindizierungen des Monats Mai 2012:
Indizierungen
Videospiele
Hooligans 2 – Stand your Ground
DVD
Ascot Elite Home Entertainment, Stuttgart
BAnz AT 31.05.2012
Liste A
Isle of the Damned
DVD
Limited 2-Disc Pop-up Edition
Illusions UNLTD. Films, Herzogsdorf/A
BAnz AT 31.05.2012
Liste B
Computerspiele
Saints Row – The Third
Xbox 360, UK-Version
THQ (UK) Limited, Woking/GB
BAnz AT 31.05.2012
Liste A
Folgeindizierungen gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 3 JuSchG
Videofilme
120 Tage von Sodom, Die (Pasolini’s 120 days of Sodom)
Warner Home Video GmbH, Hamburg
folgeindiziert: BAnz AT 31.05.2012
Liste A
Absurd (engl.)
Medusa Communications Ltd., Anschrift unbekannt
folgeindiziert: BAnz AT 31.05.2012
Liste B
Afghanistan Connection
Highlight Video, Anschrift unbekannt
folgeindiziert: BAnz AT 31.05.2012
Liste A
Cannibal Ferox (ital.)
Combi-Video (Label: Star Video), Anschrift unbekannt
folgeindiziert BAnz AT 31.05.2012
Liste B
Lost Women – Flucht aus Camp 21
GMP General Motion Pictures GmbH, Anschrift unbekannt
folgeindiziert: BAnz AT 31.05.2012
Liste A
The Evil Dead (engl.)
Palace Video Ltd., Anschrift unbekannt
folgeindiziert: BAnz AT 31.05.2012
Liste B
Listenstreichungen
Listenstreichung gemäß § 18 Abs. 7 JuSchG
Videofilme
Escalation
VPS, München
BAnz AT 31.05.2012
Final Justice
Vestron Video International, München
BAnz AT 31.05.2012
Goodnight – Die Nacht, als Knecht Blutrecht kam
Rainbow, München (Label: Media Entertainment)
BAnz AT 31.05.2012
Macht der Ninja II, Die
Starlight, Bochum (Label: Condor)
BAnz AT 31.05.2012
Night Train to Terror
GMP-General Motion Pictures GmbH, Hövelhof
BAnz AT 31.05.2012
Nur Tote überleben
RCA, Hamburg
BAnz AT 31.05.2012
Computerspiele
Infernal Runner
Loriciels Fevrier, Anschrift unbekannt
BAnz AT 31.05.2012
gemäß § 23 Abs. 4 JuSchG
Listenstreichung gemäß § 23 Abs. 4 JuSchG
Videofilme/DVDs
Ravenous – friss oder stirb
20th Century Fox Home Entertainment, Frankfurt
BAnz AT 31.05.2012
Computerspiele
Mad Dog McCree
International Business Machines Corp., Anschrift unbekannt
BAnz AT 31.05.2012
Listenstreichung gemäß § 24 Abs. 2 i.V.m. § 21 Abs. 5 Nr. 2 JuSchG
Videofilme/DVDs
Night Train to Terror
DVD
Laser Paradise, Neu Anspach
BAnz AT 31.05.2012
Quelle: BPJM
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