| Jugendschutz.net beanstandet shooterplanet.de und nexgam.de |
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| Das Portal Jugendschutz.net ist in Kooperation mit dem deutschen Familienministerium und wendet sich an Homepages, die der Meinung der Verantwortlichen nach gegen das deutsche Jugendschutzgesetz verstoßen. Nachdem wir vor einiger Zeit bereits über die Probleme von onpsx.net mit dem deutschen Jugendschutz berichtet wurden hat es nun zwei weitere deutsche Gaming-Seiten getroffen.
shooterplanet.de richtet sich, wie der Name der Seite bereits vermuten lässt, hauptsächlich an Freunde des Shooters – dem in Deutschland mit Abstand am wenigsten geschätzten Genre der Videospielindustrie. Eine auf der Startseite veröffentlichte Newsmeldung beschreibt, dass man zur raschen Entfernung einiger Bilder und Videos aufgefordert wurde und dass die Seite nach einer Woche erneut von einem Mitarbeiter von Jugendschutz.net auf gegen den Jugendschutz verstoßende Inhalte untersucht werden würde. Die Administration der Seite entwarnt die Leserschaft allerdings in der selben Meldung und erklärt, dass die Seite in der gewohnten Form weiter existieren wird und man andere Wege suchen wird, um mit dem Angebot nicht gegen den Jugendschutz zu verstoßen. Das Online-Magazin nexgam.de reagiert gänzlich anders auf diese Vorwürfe. Hier wird ebenfalls in einer auf der Startseite abrufbaren Newsmeldung auf ein achtseitiges Schreiben verwiesen, das Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz vorwirft. Würde man die Inhalte nicht entfernen, drohe unter anderem Strafverfolgung. Man hat sich dazu entschlossen, das komplette USK 18 Angebot von der Homepage zu entfernen. Die zuvor für die Freischaltung zum ab 18 Store notwenige Ausweiskopie wurde als nicht ausreichende Jugendschutzmaßnahme bezeichnet. Das ab 18 Store im Forum wurde geschlossen. In derselben Meldung werden die Leser des Portals aufgefordert, „heiße Themen“ im Forum unter Verwendung des „Melden“-Buttons einem Moderator zu melden. |
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Autor: Clemens Eisenberger Quelle: shooterplanet.de / nexgam.de |
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